Welchen Ausweis benötige ich?

Im Folgenden beantworten wir grundsätzliche Fragen zur Erstellung des individuellen Energieausweises für Ihr Gebäude. Natürlich stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie weitere Fragen haben und uns kontaktieren.
 

  • Wer braucht einen Energieausweis?

Jeder Hauseigentümer ist seit Juli 2008 dazu verpflichtet, einen Energieausweis für das Gebäude in seinem Besitz erstellen zu lassen und vorlegen zu können. Durch energetische Erfassung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik ermittelt ein Energieberater eventuelle Mängel am Eigentum und dokumentiert diese mit Verbesserungsvorschlägen im individuellen Ausweis. Man unterscheidet zwischen einem bedarfsorientierten und einem verbrauchsorientierten Energieausweis.
 

  • Was ist ein bedarfsorientierter Energieausweis?

Beim Bedarfsausweis wird anhand der durchgeführten energetischen Erfassung eine Prognose über den vorraussichtlichen Energiebedarf Ihres Gebäudes unter Einbeziehung der Bausubsanz und der Heizungsanlage berechnet.
 

  • Was ist ein verbrauchsorientierter Energieausweis?

Anhand des tatsächlichen Verbrauchs eines Hauses innerhalb eines Zeitraums der letzten drei zusammenhängenden Jahre wird mit Hilfe der Verbrauchsabrechnungen der Ausweis erstellt.
 

  • Benötige ich einen Energieausweis? Und wenn ja, welchen?

Jeder Hausbesitzer, welcher Wohnungen vermietet oder über den Verkauf eines Objekts nachdenkt, benötigt einen Energieausweis.  Er ist verpflichtet, diesen einem zukünftigen Mieter oder Käufer vorzulegen. Auch bei der geplanten Errichtung oder Sanierung und Modernisierung ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben. Bei Nichtwohngebäuden kann der Besitzer zwischen der Erstellung eines Ausweis auf Basis des Bedarfs oder des Verbrauchs wählen.

Für Gebäude mit mehr als fünf Wohnungen, deren Baugenehmigung vor dem 01.11.1977 erteilt wurde, ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben. Nicht betroffen davon sind Gebäude, die vor diesem Termin errichtet wurden, allerdings zwischenzeitlich auf den Stand der ersten Wärmeschutzverordnung (WschVO) gebracht wurden. Der Verbrauchsausweis ist in allen anderen Fällen erforderlich.

Für weitere Informationen zum Thema Energieausweis nutzen Sie bitte die folgenden Links:

Aktuelles zum Thema Energie vom Bundesumweltamt

Förderberatung auf www.kfw.de

Förderberatung der Energieagentur NRW

Das neue Gebäudeenergiegesetz

Bundesförderung für effiziente Gebäude