Unauffällige Lebensretter – Rauchwarnmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen

In Deutschland sterben monatlich 50 Menschen durch den Brand, die Mehrheit davon in Privathaushalten. 80 % dieser Opfer sterben in Ihrer eigenen Wohnung, 90 % der Brandopfer sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung. Denn Rauch ist schneller und lautloser als Feuer.

Rauchwarnmelder können keine Brände verhindern, aber der laute Alarm des Rauchwarnmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr, und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung Ihre Familie und sich selbst in Sicherheit bringen zu können.

Ein Rauchwarnmelder ist ein hochempfindliches, lebensrettendes Messgerät, welches früh und sicher Brandgeruch melden soll. Er wacht rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr. Verbraucher sollten daher auf Qualität achten, um die Zuverlässigkeit zu erhöhen und die Fehlalarme zu reduzieren.

Der von  mir empfohlene Rauchwarnmelder erfüllt alle in Deutschland erforderlichen Normen und Zulassungen, wie der Produktnorm EN DIN 14604, der Anwendungsnorm DIN 14676, der VdS Anerkennung und der CE Kennzeichnung.

In Nordrhein-Westfalen gilt die Ausstattungspflicht für Neubauten seit dem 01.April 2013. Bei Bestandsgebäuden gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2016. Einheitlich für alle bisher angepassten Bauordnungen der Bundesländer ist, dass

  • Kinderzimmer
  • Schlafräume
  • und Flure (die als Rettungswege für Aufenthaltsräume gelten)

jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein müssen.

Wenn es um Ihre Sicherheit geht, sollten Sie keine Kompromisse eingehen. Sie können mit geringen Aufwand sowie geringen Kosten viel zu Ihrer Sicherheit und der Ihrer Familie beitragen. Neben einer kompetenten Beratung  bieten wir zusätzlich eine jährliche Wartung gemäß DIN 14676. Sie erhalten einen Prüfbericht über die DIN gerechte Wartung, damit lässt sich im Schadensfall die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben nachweisen.

Lassen Sie sich beraten. Ihr zuständiger Schornsteinfeger als Ihr Sicherheitsexperte für Brandschutz beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.


 

Kohlenmonoxidmelder – Frühwarnsystem bei gefährlichen CO-Konzentrationen

Kohlenmonoxid entsteht bei der Verbrennung kohlestoffhaltiger Substanzen, wie Holz, Briketts, Erd- und Flüssiggas mit unzureichender Sauerstoffzufuhr. Sollten die Rauch- bzw. Abgase nicht über den Schornstein abgeleitet werden setzt sich eine lebensbedrohliche Kettenreaktion in Gang. Denn Kohlenmonoxid ist ein farb,- geruch und geschmackloses Gas, das von Menschen nicht wahrgenommen werden kann.

CO-Melder nehmen das Gas war und sind ein wirksamer Schutz, da sie präzise bereits geringe Mengen an Kohlenmonoxid erkennen. Damit sind sie ein lebensrettendes Frühwarnsystem bei gefährlichen CO-Konzentrationen.

Die von mir empfohlenen CO-Melder detektieren sicher und zuverlässig eine gefährliche CO-Konzentration in der Umgebung. Die Ansprechwellen und Grenzwerte sind in der EN 50291 definiert und festgeschrieben. Der Melder verfügt über einen hochmodernen elektrochemischen Sensor mit einer garantierten Lebensdauer von 7 Jahren.

Lassen Sie sich beraten. Ihr zuständiger Schornsteinfeger als Ihr Sicherheitsexperte beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
 

Kundeninformation zur Gashausschau nach der TRGI 2008
 
mit Erscheinen der Technischen Regeln für Gasinstallationen 2008 wurden einige Bereiche dieses Regelwerks modifiziert. Zur Erhöhung der Sicherheit in der Gasversorgung wird nun auch der Hauseigentümer in die Pflicht genommen. 
 
Am Erdgasnetzanschluss liegt die Schnittstelle zur Gasübergabe für den Hausgebrauch. Dies ist zugleich die Schnittstelle für die Zuständigkeit. Denn ab der Hauptabsperreinrichtung des Netzanschlusses liegt die Verantwortung für die Gas-Installation in den Händen von Eigentümern und Mietern.



Vor der ersten Inbetriebnahme müssen Gasleitungen im Haus auf Dichtheit geprüft werden, sonst wird der Anschluss vom Gasversorgungsunternehmen nicht freigegeben. Die Gebrauchsfähigkeit und Dichtheit der Gasleitung ist anschließend alle 12 Jahre durch ein Fachunternehmen, welches diese Arbeit ausführen darf, nachzuweisen.
 
Mit der richtigen Behandlung und der jährlichen Gas-Hausschau, sorgen Sie dafür, dass Ihre Gasanlage intakt bleibt und Risiken erst gar nicht entstehen. Damit Sie den Jahres-Check nicht selbst durchführen müssen, bieten wir Ihnen im Rahmen unserer Überprüfungstätigkeiten diesen Service zusätzlich an. Selbstverständlich führen wir die Gas-Hausschau auch dann durch, wenn keine Kehr- und Überprüfungstätigkeiten in Ihrem Gebäude auszuführen sind.     
 
Mein Angebot zur Gashausschau 
Wir kontrollieren für Sie alle frei verlegten Erdgasleitungen auf einen einwandfreien Zustand, Absperreichrichtungen am Hausanschluss und am Zähler auf freie Zugänglichkeit. Bei nachträglich verkleideten frei verlegten Innenleitungen prüfen wir die notwendigen Lüftungseinrichtungen. Nicht zulässige Belastungen durch gewichtige Gebrauchsgegenstände  und nicht korrekte Befestigungen der Gasleitungen werden durch uns erkannt und Ihnen mitgeteilt.   

Ihre Vorteile durch unsere Kontrolle

  • Höhere Sicherheit für Sie und Ihre Mieter
  • Früherkennung von Schäden
  • Vermeidung hoher Reparaturen und Folgekosten
  • Technische Expertise ( Prüfprotokoll )
  • Sofortmeldung erkannter Mängel im Rahmen der Gas-Hausschau

An den frei verlegten Erdgasleitungen, an gasführenden Teilen von Feuerstätten, Leitungsverbindungen, Gas-Absperreinrichtungen und Gaszähler von der Hauptabsperreinrichtung (Hausanschluss) bis zu der/den Endverbrauchsstelle/n im Haus wird die Gas-Hausschau nach den Technischen Regeln für Gasinstallationen (TRGI 2008) durchgeführt. 

Sie erhalten einen jährlichen Prüfbericht je Wohnung oder Zentralheizung.
Wenn es um Ihre Sicherheit geht, sollten Sie keine Kompromisse eingehen. Sie können mit geringen Aufwand sowie geringen Kosten viel zu Ihrer Sicherheit und der Ihrer Familie beitragen. 
Lassen Sie sich beraten. Ihr zuständiger Schornsteinfeger als Ihr Sicherheitsexperte beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.